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- Vollmachten und Verfügungen zu Betreuung und Vorsorge
- Vollmacht für den Todesfall
- Vollmacht für den Krankheitsfall
- Organspendeausweis
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Thema: Patientenverfügung

Beste Vorbereitung für den Fall der Fälle
Was bedeutet eigentlich “in Würde sterben“? Eine schwierige Frage, wie die öffentlichen Diskussionen zur Sterbehilfe in den letzten Jahren gezeigt haben. Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Fälle vorgenommen werden dürfen und welche nicht. Mit Hilfe einer professionellen Patientenverfügung treffen Sie unmissverständliche Anweisungen an die behandelnden Ärzte. Sie bestimmen außerdem eine Vertrauensperson, die dann für Sie entscheidet, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Mit einer Patientenverfügung selbst entscheiden
Die gefürchtete Frage nach dem „Abschalten der lebensverlängernden Maschinen“ zwingt Angehörige zu einer Entscheidung, die schwerer fällt als jede andere. Wird diese jedoch nicht getroffen, entscheiden die behandelnden Ärzte. Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie Ihren Angehörigen die schwere Last von den Schultern. Und Sie überlassen Ihr Schicksal auch nicht unbekannten Ärzten, sondern entscheiden selbst. Treffen Sie klare Aussagen, wie im Notfall verfahren werden soll. Mit unserer Vorlage für eine Patientenverfügung gehen Sie dabei sicher, dass Ihre Anweisungen von den behandelnden Ärzten genauso verstanden werden, wie Sie es meinen.
Vormundschaft durch eine Vertrauenspersonen
Wenn Sie eines Tages nicht mehr selbst entscheiden können, entscheidet ein gesetzlicher Vormund für Sie. Beruhigend ist es, wenn diese Position von einer Vertrauensperson eingenommen wird. In einer Betreuungsverfügung machen Sie dem Vormundschaftsgericht einen Vorschlag, der bei der Bestimmung Ihres Vormundes maßgeblich zu berücksichtigen ist. Mit der Betreuungsverfügung legen Sie eine Rangliste der Personen fest, die für diese Aufgabe in Frage kommen. Wen Sie keinesfalls als Vormund wünschen, können Sie hier natürlich auch festlegen. Denn wer im Ernstfall wirklich in Ihrem Sinne handeln wird, kann niemand besser einschätzen als Sie selbst.
Mit einer Vorsorgevollmacht umfassend abgesichert
Eine Vorsorgevollmacht komplettiert Ihre Vorsorge für den Fall der Fälle. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Vertrauensperson dann sofort handlungsfähig ist, ohne dass ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihrer Vertrauensperson keine Steine in den Weg gelegt werden. Sie kann so von Anfang an für Sie entscheiden. Für nicht verheiratete Lebenspartner ist eine Vorsorgevollmacht besonders zu empfehlen. Eine gegenseitige Ermächtigung im Krankheits- und Todesfall sorgt dafür, dass Sie über den Verlauf aller medizinischen Behandlungen bei Ihrem Partner informiert werden. Dass Sie füreinander sorgen wollen, ist ein schönes Vorhaben. Dass Sie das, rechtlich gesehen, auch können, stellt die Vorsorgevollmacht sicher.
Zusätzliche Informationen aus dem Bereich Patientenverfügung hat die Formblitz-Redaktion hier für Sie zusammengestellt.
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